Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handels- u. GesellschaftsR, KartellR, WirtschaftsR, Note: -, -, Veranstaltung: Berliner Seminare f r Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt zwei wesentliche Gr nde, eine Kaution zu vereinbaren: a) Forderungssicherung: Als Vermieter bzw. Verwalter m chten Sie auch dann noch auf einen Schuldner oder eine Verm gensmasse zugreifen k nnen, wenn Ihr eigentlicher Vertragspartner - der Mieter - ausf llt. b) Durchsetzungssicherung: Es kostet Geld, Arbeit, Zeit und ist mit einem Risiko behaftet, jede Forderung einklagen zu m ssen. Der unmittelbare Zugriff auf eine Kaution zur Verrechnung mit Forderungen bedient diese ohne Proze . Ist das aus Sicht des Mieters unberechtigt, mu er klagen, nicht Sie. Die verbreitete Absicherung von Vertr gen durch Aufnahme eines zus tzlichen Vertragspartners (Gesch ftsf hrer einer GmbH neben der GmbH, Eltern neben ihrem studentischen Kind, Betreuer neben Betreutem, beide Eheleute statt nur einem) bedient nur das erste dieser Kriterien, und dies viel besser als eine Sicherheit, weil Sie hier unmittelbaren und der H he nach unbeschr nkten Zugriff auf einen oder mehrere weitere Schuldner erhalten. In solchen Konstellationen stellt sich die Kaution bei genauerer Betrachtung prim r als Mittel der schnellen Durchsetzung und erst sekund r als Mittel der Solvenzsicherung heraus. Die Frage nach der besten Mietsicherheit ist also nur situationsbezogen zu beantworten. Das ist aber nicht alles. Denn auf den zweiten Blick kommen Praktikabilit tsgesichtspunkte hinzu: welche Sicherheit verursacht mehr, welche weniger Verwaltungsaufwand bei Vereinbarung, Eigent merwechsel, Verwertung oder R ckgabe? Kontr r dazu: wie sicher ist eigentlich die Sicherheit? Die Goldm nze in der Mieterakte k nnte nach 20 Jahren Mietdauer irgendwie unterwegs abhanden gekommen sein, schlecht verzinstes Bargeld ist nicht mehr viel wert. Werterhalt oder gar Wertsteigerung ist in der Verwaltung deutlic